Jugendschutz

Minderjährige sind besonders schutzbedürftig. Aus dem Grund gilt in gewerblichen Spielstätten die strikteste Form der Prävention – Einlassverbot für Personen unter 18 Jahren.

Diese Vorgabe strikt einzuhalten, obliegt den Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeitern in unseren Filialen vor Ort, die sich per Identitätsnachweis (Ausweiskontrolle) von der Volljährigkeit unserer Kunden überzeugt.
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